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Details

Warum die UVV-Prüfung Pflicht ist

10.01.2023

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) wird von den Berufsgenossenschaften gefordert. Demnach
müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch
einen Sachkundigen auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft werden.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Deshalb: Machen Sie rechtzeitig einen Termin und lassen Sie die UVV-Prüfung von uns durchführen!

 

Was wir prüfen:

Verkehrssicherheit
— Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
— Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
— S ignalhorn (Funktionsprüfung)
— S cheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
— Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
— Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
— Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
— Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe –
gesetzliche Mindestprofiltiefe)


Arbeitssicherheit

— Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten
(Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
— Sitze und Sicherheitsgurte
(Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
— Vorrichtung zur Ladungssicherung
(Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung,
keine Beschädigungen etc.)
— Bewegliche Anbauteile (Funktion,
keine Gefahrenquelle etc.)

Komfortabel und zeitsparend
Gerne führen wir die UVV-Prüfung im Verbund
mit einem anderen Service (HU, Inspektion etc.)
durch – sprechen Sie uns an.

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